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Fragen und Antworten

Häufige Fragen zu Feuerwehrplänen, Laufkarten und Rettungsplänen

Hier beantworten wir Fragen von Betreibern, Verwaltungen und Errichterfirmen zu Kosten, Ablauf, Freigabe und Aktualisierung. Kurz: Feuerwehreinsatzplan ab 3.900 €, Laufkarten ab 120 € je Meldergruppe, Flucht- und Rettungsplan ab 175 € je Aushang, alle Preise netto. Brandschutzkonzepte und Brandschutznachweise erstellen wir nicht.

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24 Fragen in vier Themen
Themen
Kosten · Ablauf · Begriffe · Umfang
Stand

Kosten und Festpreis

Was kostet ein Feuerwehreinsatzplan?

Ein Feuerwehreinsatzplan nach DIN 14095 kostet bei uns ab 3.900 € netto. Den Festpreis nennen wir nach Sichtung Ihrer Unterlagen. Wird ein Ortsplan mit Gefahrenzonen verlangt, kommen 580 € hinzu; ein Ortstermin mit Bestandsabgleich kostet 725 € pauschal. Beispiel: Plan, Ortsplan und Ortstermin ergeben zusammen ab 5.205 € netto, zuzüglich Druck und Laminierung nach Beleg.

Was kosten Feuerwehr-Laufkarten?

Feuerwehr-Laufkarten kosten bei uns ab 120 € netto je Meldergruppe. Grundlage für den Festpreis ist das Meldergruppenverzeichnis Ihrer Brandmeldeanlage. Jede Laufkarte hat zwei Seiten: eine Übersicht mit Anlaufweg und ein Detail mit Meldern und Meldebereich. Beispiel: Für eine Anlage mit 24 Meldergruppen ergibt das ab 2.880 € netto, zuzüglich Druck und Laminierung nach Beleg.

Was kostet ein Flucht- und Rettungsplan?

Ein Flucht- und Rettungsplan kostet bei uns ab 175 € netto je Aushang. Jeder Aushangort bekommt einen eigenen Plan, weil die Standortkennzeichnung „Sie befinden sich hier“ an jedem Ort anders ist. Die Aushangorte legen wir gemeinsam mit Ihnen fest. Beispiel: Sechs Aushänge ergeben ab 1.050 € netto, zuzüglich Druck und Laminierung nach Beleg.

Was kostet eine Brandschutzordnung?

Eine Brandschutzordnung nach DIN 14096 mit Teil A und Teil B kostet bei uns 1.450 € netto pauschal. Teil A ist der Aushang für alle Personen im Gebäude, Teil B richtet sich an die Beschäftigten. Teil C für Personen mit besonderen Aufgaben im Brandschutz erstellen wir auf Anfrage. Druck und Laminierung rechnen wir nach Beleg ab.

Was ist im Festpreis enthalten?

Der Festpreis umfasst die vereinbarten Pläne oder Dokumente und eine Überarbeitungsrunde: beim Feuerwehreinsatzplan mit Brandschutzdienststelle und Feuerwehr, bei Laufkarten mit Errichterfirma und Feuerwehr, bei Flucht- und Rettungsplänen und Brandschutzordnung mit Ihnen. Weitere Runden kündigen wir vorher an und rechnen sie mit 145 € netto je Stunde ab. Druck und Laminierung rechnen wir nach Beleg ab.

Was kostet ein Ortstermin?

Ein Ortstermin mit Bestandsabgleich kostet 725 € netto pauschal. Das ist ein halber Arbeitstag einschließlich An- und Abfahrt im Allgäu und Umland; Ortstermine in anderen Regionen sprechen wir vorher ab. Beim Termin gehen wir mit dem Betreiber, möglichst gemeinsam mit der Feuerwehr, durch das Objekt und gleichen die Pläne mit dem gebauten Zustand ab. Ein Protokoll gehört dazu.

Ablauf, Freigabe und Aktualisierung

Wann ist ein Feuerwehreinsatzplan nötig?

Ein Feuerwehreinsatzplan ist nötig, wenn er für Ihr Objekt gefordert ist, etwa in der Baugenehmigung, im Brandschutznachweis, in einer Sonderbauvorschrift oder von der zuständigen Brandschutzdienststelle. Schicken Sie uns die Unterlage, in der die Forderung steht; daraus ergeben sich Umfang und Festpreis. Nach DIN 14095:2025-07, Abschnitt 4, muss der Betreiber den Feuerwehrplan mindestens alle 2 Jahre von einer fachkundigen Person prüfen lassen.

Wie lange dauert die Erstellung?

Die Dauer hängt vom Umfang des Objekts und vom Stand Ihrer Unterlagen ab. Einen Zeitplan nennen wir zusammen mit dem Festpreis, in der Regel innerhalb weniger Werktage nach Eingang der Unterlagen. Ob und wann die Freigabe erteilt wird, entscheidet die zuständige Brandschutzdienststelle. Nennen Sie uns feste Termine wie eine Eröffnung oder Abnahme bitte gleich mit der Anfrage.

Welche Unterlagen brauchen Sie?

Für ein Angebot brauchen wir Grundrisse, den Brandschutznachweis und, falls vorhanden, das Meldergruppenverzeichnis der Brandmeldeanlage. Hilfreich sind außerdem Freianlagen- und Elektropläne. Für Flucht- und Rettungspläne genügen zunächst die Grundrisse; die Aushangorte legen wir gemeinsam mit Ihnen fest. Fehlt etwas, sagen wir Ihnen, was wir noch brauchen.

Wer gibt den Feuerwehrplan frei?

Den Feuerwehrplan gibt die zuständige Brandschutzdienststelle frei, im Landkreis die Kreisbrandinspektion am Landratsamt. Sie legt auch fest, wie viele Ausfertigungen es gibt und wohin sie gehen. Wir stimmen den Entwurf mit ihr und der Feuerwehr ab und arbeiten die Rückmeldungen ein. Über die Freigabe entscheidet die Brandschutzdienststelle; gedruckt wird erst danach.

Wie viele Ausfertigungen gibt es?

Wie viele Ausfertigungen eines Feuerwehrplans es gibt und wohin sie gehen, legt die zuständige Brandschutzdienststelle fest. Wir liefern die freigegebenen Pläne laminiert und im Ordner, die Laufkarten für das Feuerwehr-Informationszentrum und alle Blätter zusätzlich als PDF für Ihre Akte. Druck und Laminierung rechnen wir nach Beleg ab.

Wie oft sollte ein Feuerwehrplan geprüft werden?

Nach DIN 14095:2025-07, Abschnitt 4, muss der Betreiber den Feuerwehrplan mindestens alle 2 Jahre von einer fachkundigen Person prüfen lassen; Feuerwehrpläne müssen stets auf aktuellem Stand gehalten werden. Unsere Empfehlung: Nach Umbauten sollte der Plan aktualisiert werden. Die Fortschreibung übernehmen wir auch für Pläne anderer Herkunft, nach Aufwand mit 145 € netto je Stunde.

Planarten und Begriffe

Was unterscheidet Feuerwehrplan, Laufkarte und Flucht- und Rettungsplan?

Die drei Pläne haben verschiedene Leser. Der Feuerwehreinsatzplan nach DIN 14095 gibt der Einsatzleitung der Feuerwehr den Überblick über das ganze Objekt. Die Feuerwehr-Laufkarte nach DIN 14675-1 führt die Einsatzkräfte vom Zugang zum Bereich einer ausgelösten Meldergruppe. Der Flucht- und Rettungsplan nach DIN ISO 23601 hängt im Gebäude und zeigt Beschäftigten und Besuchern den Fluchtweg.

Wann braucht man Feuerwehr-Laufkarten?

Die DIN 14675-1 sieht für Brandmeldeanlagen eine Feuerwehr-Laufkarte je Meldergruppe vor. Eine DIN-Norm ist für sich keine Rechtsvorschrift; verbindlich wird sie, wenn Baugenehmigung, Brandschutznachweis oder die Anschlussbedingungen der Feuerwehr für die Brandmeldeanlage sie fordern. Ändern sich Meldergruppen oder Räume, schreiben wir die betroffenen Karten fort.

Wann braucht man einen Flucht- und Rettungsplan?

Die Arbeitsstättenverordnung verlangt einen Flucht- und Rettungsplan, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern (§ 4 Abs. 4 Satz 3 ArbStättV). Daneben können Baugenehmigung, Brandschutznachweis oder Sonderbauvorschriften ihn fordern. Grundlagen sind DIN ISO 23601 und die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3; die Sicherheitszeichen folgen DIN EN ISO 7010.

Wo hängen Flucht- und Rettungspläne?

Flucht- und Rettungspläne hängen an den Aushangorten, die wir gemeinsam mit Ihnen festlegen. Jeder Plan zeigt den eigenen Standort mit der Kennzeichnung „Sie befinden sich hier“. Deshalb bekommt jeder Aushangort einen eigenen Plan und wird einzeln abgerechnet, ab 175 € netto je Aushang. Wir liefern die Pläne druckfertig im Format DIN A3, auf Wunsch laminiert.

Was ist der Unterschied zwischen Teil A, B und C der Brandschutzordnung?

Die DIN 14096 teilt die Brandschutzordnung in drei Teile. Teil A ist ein Aushang für alle Personen, die sich im Gebäude aufhalten. Teil B richtet sich an Personen, die sich nicht nur vorübergehend im Gebäude aufhalten, meist die Beschäftigten. Teil C gilt für Personen mit besonderen Aufgaben im Brandschutz. Teil A und B erstellen wir für 1.450 € netto, Teil C auf Anfrage.

Brauche ich Teil C der Brandschutzordnung?

Ob Teil C nötig ist, ergibt sich aus den Anforderungen an Ihr Objekt, etwa aus Baugenehmigung oder Brandschutznachweis. Teil C richtet sich an Personen mit besonderen Aufgaben im Brandschutz. Wir erstellen ihn auf Anfrage und nennen den Preis nach Sichtung Ihrer Unterlagen. Teil A und B kosten zusammen 1.450 € netto pauschal.

Was ist das Feuerwehr-Informationszentrum (FIZ)?

Das Feuerwehr-Informationszentrum (FIZ) ist der Bereich, meist an der Brandmelderzentrale, zu dem die Feuerwehr bei Alarm zuerst geht. Dort liegen die Feuerwehr-Laufkarten, die die DIN 14675-1 je Meldergruppe vorsieht. Wir liefern die Laufkarten laminiert für das FIZ und stimmen Aufbau und Ablage mit Feuerwehr und Errichterfirma ab.

Was ist eine Meldergruppe?

Eine Meldergruppe fasst die Brandmelder eines Bereichs zusammen; die Brandmelderzentrale zeigt an, welche Meldergruppe ausgelöst hat. Für jede Meldergruppe sieht die DIN 14675-1 eine eigene Feuerwehr-Laufkarte vor. Deshalb rechnen wir Laufkarten je Meldergruppe ab, ab 120 € netto je Meldergruppe. Wie viele Meldergruppen Ihre Anlage hat, steht im Meldergruppenverzeichnis.

Leistungsumfang und Region

Erstellen Sie auch Brandschutzkonzepte?

Nein, Brandschutzkonzepte und Brandschutznachweise erstellen wir nicht. Wir arbeiten mit dem Brandschutznachweis, den Ihr Fachplaner erstellt hat, und setzen ihn in Feuerwehr- und Rettungspläne um. Die Bergwind Ingenieur- u. Kreativ GmbH ist Mitglied der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau; eine Nachweisberechtigung für den Brandschutz folgt daraus nicht.

Gleichen Sie Laufkarten ab, die die Errichterfirma geliefert hat?

Ja, auf Wunsch gleichen wir die von der Errichterfirma gelieferten Feuerwehr-Laufkarten mit dem Meldergruppenverzeichnis ab. Den Abgleich rechnen wir nach Aufwand mit 145 € netto je Stunde ab. Fehlen Karten oder passen sie nicht zur Anlage, erstellen wir sie neu, ab 120 € netto je Meldergruppe, abgestimmt mit Errichterfirma und Feuerwehr.

Schreiben Sie bestehende Pläne fort?

Ja, wir schreiben bestehende Feuerwehrpläne, Laufkarten, Flucht- und Rettungspläne und Brandschutzordnungen fort, auch wenn sie nicht von uns stammen. Anlass kann ein Umbau, eine Nutzungsänderung oder eine Aufforderung der Brandschutzdienststelle sein. Fortschreibungen rechnen wir nach Aufwand mit 145 € netto je Stunde ab und nennen Ihnen den Umfang vorher.

In welchen Regionen arbeiten Sie?

Wir erstellen Pläne für Objekte in ganz Bayern; die Pläne zeichnen wir aus den Unterlagen, die Sie uns digital schicken. Ein Ortstermin mit Bestandsabgleich kostet im Allgäu und Umland 725 € netto pauschal einschließlich An- und Abfahrt. Ortstermine in anderen Regionen sprechen wir vorher ab. Unser Büro ist in Füssen.

Anfrage

Schicken Sie uns Ihre Grundrisse – wir sagen Ihnen, was fehlt und was es kostet.

Für ein Angebot brauchen wir Grundrisse, den Brandschutznachweis und, falls vorhanden, das Meldergruppenverzeichnis der Brandmeldeanlage. In der Regel innerhalb weniger Werktage nach Eingang Ihrer Unterlagen erhalten Sie Festpreis und Zeitplan.

Ansprechpartner: Daniel Lenzenhuber, Geschäftsführer
Telefon +49 8362 880 93 90
E-Mail daniel@bergwind.info